Advanced Search

An Act To Amend Certain Provisions Of The Civil Code And The Judicial Code As Regards The Divorce Proceedings. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant certaines dispositions du Code civil et du Code judiciaire en ce qui concerne la procédure de divorce. - Traduction allemande

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

2 June 2010. - An Act to amend certain provisions of the Civil Code and the Judicial Code with regard to divorce proceedings. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 2 June 2010 amending certain provisions of the Civil Code and the Judicial Code with regard to divorce proceedings (Belgian Monitor of 21 June 2010).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
2. JUNI 2010 - Gesetz zur Abänderung einiger Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und des Gerichtsgesetzbuches, was das Ehescheidungsverfahren betrifft
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung des Zivilgesetzbuches
Art. 2 - Artikel 301 § 7 des Zivilgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 27. April 2007, wird wie folgt abgeändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
« Ausser wenn die Parteien ausdrücklich das Gegenteil vereinbart haben, kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Unterhalt zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen, reduzieren oder abschaffen, wen infolge neuer, vom Willen der
2. In Absatz 2 werden die Wörter ", ausser bei einer Ehescheidung im gegenseitigen Einverständnis," aufgehoben.
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches
Art. 3 - In Artikel 1254 § 1 des Gerichtsgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 27. April 2007, wird Absatz 1 durch folgende Absätze ersetzt:
"Eine Ehescheidungsklage, die auf Artikel 229 § 2 des Zivilgesetzbuches gegründet ist, wird durch einen Antrag eingereicht, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist.
Eine Ehescheidungsklage, die auf Artikel 229 § 3 des Zivilgesetzbuches gegründet ist, kann durch Antrag eingereicht werden.
Die in den Artikeln 1034bis bis 1034sexies vorgesehenen Bestimmungen sind auf den Absätzen 1 und 2 erwähnten Antrag anwendbar. »
Art. 4 - In Artikel 1255 § 1 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 27. April 2007, werden die Absätze 1 und 2 wie folgt ersetzt:
"Wenn die Ehescheidung gemeinsam auf der Grundlage von Artikel 229 § 2 des Zivilgesetzbuches beantragt wird, verkündet der Richter die Ehescheidung, wenn er feststellt, dass die Parteien seit mehr als sechs Monaten tatsächlich getrennt sind. »
Art. 5 - Artikel 1257 desselben Gesetzbuches, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 27. April 2007, wird aufgehoben.
Art. 6 - Artikel 1274 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 27. April 2007, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 1274 - Die Frist, um Kassationsbeschwerde einzulegen, und die Kassationsbeschwerde haben aufschiebende Wirkung. »
Art. 7 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 8 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 9 - [Aufhebungsbestimmung]
Art. 10 - [Abänderungsbestimmung]
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Nizza, den 2. Juni 2010
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Der Staatssekretär für Familienpolitik
Mr. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK