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Law Determining The Threshold For The Institution Of Works Councils Or The Renewal Of Their Members On The Occasion Of The Elections Of 2012. -German Translation

Original Language Title: Loi déterminant le seuil applicable pour l'institution des conseils d'entreprise ou le renouvellement de leurs membres à l'occasion des élections sociales de l'année 2012. - Traduction allemande

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28 JULY 2011. - An Act to determine the applicable threshold for the institution of business councils or the renewal of their members in the context of the 2012 social elections. - German translation



The following text is the translation into the German language of the law of 28 July 2011 which determines the applicable threshold for the institution of the boards of business or the renewal of their members during the social elections of the year 2012 (Belgian Monitor of 31 August 2011).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
28. JULI 2011 - Gesetz zur Bestimmung der für die Einsetzung der Betriebsräte
oder die Erneuerung ihrer Mitglieder bei den Sozialwahlen des Jahres 2012 anwendbaren Schwelle
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Abweichung von Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft, abgeändert durch das Gesetz vom 28. Januar 1963 und den Königlichen Erlass Nr. 4 vom 11. Oktober 1978 und für den ersten Wahlzeitraum nach dem Wahlzeitraum von 2008, der durch Artikel 9 des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen des Jahres 2008 festgelegt worden ist, müssen Betriebsräte nur in den Unternehmen eingesetzt werden, in denen im Durchschnitt gewöhnlich mindestens hundert Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Die in Absatz 1 erwähnte Regel gilt auch in den Fällen, in denen Wahlen ausserhalb des für die in Absatz 1 erwähnten Wahlen festgelegten Zeitraums organisiert werden müssen, sofern die Unternehmen dazu verpflichtet sind, Wahlen währ
Die in Absatz 1 erwähnte Regel gilt ebenfalls in den Fällen, in denen ein Betriebsrat im Laufe des in Absatz 1 festgelegten Zeitraums eingesetzt oder erneuert werden muss, wobei jedoch die Einsetzung oder Erneuerung in Anwen
In Abweichung von Absatz 1 muss ein Betriebsrat in den Unternehmen erneuert werden, in denen im Durchschnitt gewöhnlich mindestens fünfzig Arbeitnehmer beschäftigt sind, wenn sie im vorhergehenden Wahlzeitraum einen Betriebsrat In diesem Fall ist Artikel 18 Absatz 3 desselben Gesetzes anwendbar.
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 28. Juli 2011
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK