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An Act To Amend The Code Of Corporations And Act Of 17 July 1975 On Business Accounting. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant le Code des sociétés et la loi du 17 juillet 1975 relative à la comptabilité des entreprises. - Traduction allemande

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22 MARCH 2012. - An Act to amend the Corporate Code and the Act of 17 July 1975 relating to business accounting. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 22 March 2012 amending the Corporate Code and the Act of 17 July 1975 on Business Accounting (Belgian Monitor of 12 April 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
22. MÄRZ 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesellschaftsgesetzbuches
und des Gesetzes vom 17. Juli 1975 über die Buchhaltung der Unternehmen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Vorliegendes Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie 2009/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses.
Art. 3 - Artikel 110 of Gesellschaftsgesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom 23. Januar 2001, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
" Eine Muttergesellschaft, die nur Tochterunternehmen hat, die für sich und zusammengenommen im Hinblick auf die Bewertung der konsolidierten Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, isfret von der in Absatz 1 vorgese "
Art. 4 - Artikel 125 § 1 desselben Gesetzbuches wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Wirtschaftsangelegenheiten gehören," und den Wörtern "kann in besonderen Fällen" die Wörter "oder sein Beauftragter" eingefügt.
2. In Absatz 2 werden die Wörter "vom Minister ausgeübt, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört" durch die Wörter "vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Mittelstand gehört, oder von seinem Beauftragten ausgeübt
3. In Absatz 3 werden zwischen den Wörtern "des Ministers" und den Wörtern "in Kenntnis gesetzt" die Wörter "oder seines Beauftragten" eingefügt.
Art. 5 - Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 1975 über die Buchhaltung der Unternehmen, neu nummeriert und abgeändert durch das Gesetz vom 7. May 1999 und abgeändert durch das Gesetz vom 23. Januar 2001, wird wie folgt abgeändert:
1. Im ersten Satz werden zwischen den Wörtern "der Minister der Wirtschaftsangelegenheiten" und dem Wort "Abweichungen" die Wörter "oder sein Beauftragter" eingefügt.
2. Im zweiten Satz werden zwischen den Wörtern "vom Minister des Mittelstands" und dem Wort "ausgeübt" die Wörter "oder von seinem Beauftragten" eingefügt.
3. Im dritten Satz werden zwischen den Wörtern "des Ministers" und den Wörtern "in Kenntnis gesetzt" die Wörter "oder seines Beauftragten" eingefügt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 22. März 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
S. VANACKERE
Der Vizepremierminister und Minister der Wirtschaft
J. VANDE LANOTTE
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Die Ministerin der KMB
Frau S. LARUELLE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM