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An Act To Amend The Civil Code In Order To Simplify The Procedure At The National Or International Adoption From A Second Child. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant le Code civil afin de simplifier la procédure lors de l'adoption nationale ou internationale à partir d'un deuxième enfant. - Traduction allemande

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20 JUNE 2012. - An Act to amend the Civil Code in order to simplify the procedure during national or international adoption from a second child. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 20 June 2012 amending the Civil Code in order to simplify the procedure during national or international adoption from a second child (Belgian Monitor of 10 August 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
20. JUNI 2012 - Gesetz zur Abänderung des Zivilgesetzbuches im Hinblick auf die Vereinfachung des Verfahrens bei einer nationalen oder internationalen Adoption ab einem zweiten Kind
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 346-2 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April 2003 und abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004, wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Die Vorbereitung ist nicht obligatorisch für den Adoptierenden oder die Adoptierenden, die diese Vorbereitung bereits anlässlich einer früheren Adoption absolviert haben und deren Eignung zur Adoption vom Jugendgericht anerkannt worden ist."
Art. 3 - Artikel 361-1 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April 2003, wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Die Vorbereitung ist nicht obligatorisch für den Adoptierenden oder die Adoptierenden, die diese Vorbereitung bereits anlässlich einer früheren Adoption absolviert haben und deren Eignung zur Adoption vom Jugendgericht anerkannt worden ist."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Juni 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM