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Law On The Establishment Of The 'belgian Technical Cooperation' In The Form Of A Public Company. -German Translation Of Amending Provisions

Original Language Title: Loi portant création de la « Coopération technique belge » sous la forme d'une société de droit public. - Traduction allemande de dispositions modificatives

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21 DECEMBER 1998. - An Act to establish "Belgian Technical Cooperation" in the form of a public law society. - German translation of amendments



The texts contained in annexes 1re and 2 constitute the translation into the German language:
- of the law of 12 June 2012 amending the law of 21 December 1998 establishing the "Belgian Technical Cooperation" in the form of a public law society (Belgian Monitor of 6 July 2012);
- of the law of 27 December 2012 amending the law of 21 December 1998 establishing the "Belgian Technical Cooperation" in the form of a public law society (Belgian Monitor of 15 January 2013).
These translations were prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

Anlage 1
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
12. JUNI 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 22 des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft, abgeändert durch das Gesetz vom 27. März 2006, wird ein Paragraph 2/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
“§ 2/1 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates sind gleichen Geschlechts. »
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt bei der nächstfolgenden Erneuerung des Verwaltungsrates der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » gemäss Artikel 22 § 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Juni 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Öffentlichen Unternehmen, der Wissenschaftspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit, beauftragt mit den Grossstädten
P. MAGNETTE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM

Anlage 2
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
27. DEZEMBER 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung
der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 5 § 1 of the Gesetzes vom 21. Dezember 1998 zur Gründung der Gesellschaft « Belgische Technische Zusammenarbeit » in der Form einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft wird durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"In Abweichung von Absatz 1 kann der Belgische Staat auf der Grundlage einer Risikoanalyse und im Einverständnis mit dem Partnerland entscheiden, der BTZ zu erlauben, die Ausführung der in vorliegendem Paragraphen Name erwähnten Aufgaben die o Diese Übertragung wird als national Ausführung definiert. »
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Dezember 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Entwicklungszusammenarbeit
P. MAGNETTE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Für die Ministerin der Justiz, abwesend:
Der Minister der Pensionen
A. DE CROO