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Law On Tax And Other Provisions On Justice. -German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi portant des dispositions fiscales et autres en matière de justice. - Traduction allemande d'extraits

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14 JANVIER 2013. - Law on tax and other legal provisions. - German translation of extracts



The following is the translation into the German language of articles 4 to 6 of the Act of 14 January 2013 on tax and other provisions in the field of justice (Belgian Monitor of 31 January 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
14. JANUAR 2013 - Gesetz zur Festlegung steuerrechtlicher und sonstiger Bestimmungen im Bereich der Justiz
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzbuches der verschieden Gebühren und Steuern, des Mehrwertsteuergesetzbuches, des allgemeinen Gesetzes vom 18. Juli 1977 über Zölle und Akzisen, Einkommensteuergesetzbuches 1992 und des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches
(...)
Art. 4 - In Artikel 93quaterdecies § 1 of the Mehrwertsteuergesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Dezember 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 28. Dezember 1992, das Programmgesetz vom 20. Juli 2006 und das Gesetz vom 1. März 2007, wird Absatz 3 wie folgt ersetzt:
"Nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Staatsanwaltschaft dürfen Urkunden, Schriftstücke, Register und Unterlagen oder Auskünfte über Gerichtsverfahren zur Einsichtnahme vorgelegt oder darf davon eine Abschrift angefertigt we
Art. 5 - In Artikel 210 § 1 of the allgemeinen Gesetzes vom 18. Juli 1977 über Zölle und Akzisen wird Absatz 3 wie folgt ersetzt:
"Nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Staatsanwaltschaft dürfen Urkunden, Schriftstücke, Register und Unterlagen oder Auskünfte über Gerichtsverfahren zur Einsichtnahme vorgelegt oder darf davon eine Abschrift angefertigt we
Art. 6 - In Artikel 327 § 1 of the Einkommensteuergesetzbuches 1992, abgeändert durch das Programmgesetz vom 20. Juli 2006, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt:
"Nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Staatsanwaltschaft dürfen Urkunden, Schriftstücke, Register, Unterlagen oder Auskünfte über Gerichtsverfahren zur Einsichtnahme vorgelegt oder darf davon eine Abschrift angefertigt wer
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 14. Januar 2013
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen
S. VANACKERE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz,
Frau A. TURTELBOOM