24 JUNE 2013. - An Act to amend the Act of 27 June 1921 on non-profit associations, non-profit international associations and foundations with regard to the convening of the general assembly. - German translation
The following text is the translation into the German language of the law of June 24, 2013 amending the law of June 27, 1921 on non-profit associations, non-profit international associations and foundations with regard to the convocation of the general assembly (Belgian Monitor of July 10, 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
24. JUNI 2013 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen in Bezug auf die Einberufung der Generalversammlung
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 5 of the Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, ersetzt durch das Gesetz vom 2. May 2002, wird durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"In letzterem Fall beruft der Verwaltungsrat in Ermangelung diesbezüglicher Satzungsbestimmungen die Generalversammlungnen einundzwanzig Tagen ab Beantragung der Einberufung ein. Die Generalversammlung findet spätestens am vierzigsten Tag nach diesem Antrag statt."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Juni 2013
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM