Advanced Search

Miscellaneous Provisions Inside Act. -German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses Intérieur. - Traduction allemande d'extraits

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

21 DECEMBER 2013. - Law on various interior provisions. - German translation of extracts



The following is the translation into the German language of articles 61 to 63 of the Act of 21 December 2013 concerning various provisions of the Interior (Belgian Monitor of 31 December 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
21. DEZEMBER 2013 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Inneres
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL III - Institutionen und Bevölkerung
EINZIGES KAPITEL - Abänderungen des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments
Art. 61 - In Artikel 21 § 2 of the Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 14. April 2009, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt:
"Im Wahlvorschlag werden für die Kandidaten der Name und die Vornamen wie im Nationalregister der natürlichen Personen angeben, gegebenenfalls der Vorname, der durch einem Friedensrichter oder Notar erstellte Offenkundigkeitsurkunde becht Dieselben Angaben werden im Wahlvorschlag gegebenenfalls für die vorschlagenden Wähler gemacht. Den Personalien des/der verheirateten oder verwitweten Kandidaten/Kandidatin darf der Name seines/ihres Ehegatten oder seines/ihres verstorbenen Ehegatten vorangestellt werden oder folgen."
Art. 62 - In Artikel 22 Absatz 2 Nr. 7 desselben Gesetzes wird das Wort "siebzehnten" durch das Wort "vierundzwanzigsten" ersetzt.
Art. 63 - In Artikel 23 Absatz 4 desselben Gesetzes werden die Wörter "in der in Artikel 24 für den Stimmzettel festgelegten Form die Namen der Kandidaten sowie ihre Vornamen," durch die Wörter "in der in Artikel 24 für den Stimmzettel festgelegten Form die Namen
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2013
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz,
Frau A. TURTELBOOM