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Act To Amend Act Of 7 November 1969 On The Application Of Social Security In A "racer" Licence Holders. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant la loi du 7 novembre 1969 relative à l'application de la sécurité sociale aux titulaires d'une licence de "coureur cycliste professionnel". - Traduction allemande

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24 JUNE 2013. - An Act to amend the Act of 7 November 1969 concerning the application of social security to the holders of a licence of "professional cyclist race". - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 24 June 2013 amending the Act of 7 November 1969 on the application of social security to the holders of a licence of "professional cycling race" (Belgian Monitor of 7 November 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
24. JUNI 2013 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. November 1969 über die Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit auf die Inhaber einer Lizenz als "Berufsradrennfahrer"
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Die Überschrift des Gesetzes vom 7. November 1969 über die Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit auf die Inhaber einer Lizenz als "Berufsradrennfahrer" wird durch folgende Überschrift ersetzt:
"Gesetz über die Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit auf die Inhaber einer Lizenz als 'Eliteradfahrer mit Vertrag'".
Art. 3 - Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 1969 über die Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit auf die Inhaber einer Lizenz als "Berufsradrennfahrer", abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 23. April 1979, wird wie folgt abgeändert:
1. Das Wort "Berufsradrennfahrer" wird durch die Wörter "Eliteradfahrer mit Vertrag" ersetzt.
2. Die Wörter "Belgischen Radsportverband" werden durch die Wörter "Königlichen Belgischen Radsportverband" ersetzt.
3. Die Wörter "Arbeitsvertrag für Arbeiter" werden durch die Wörter "Arbeitsvertrag für Angestellte" ersetzt.
4. Die Wörter "Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeiter" werden durch die Wörter "Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen für Lohnempfänger" ersetzt.
Art. 4 - Artikel 2 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:
1. Die Wörter "Belgische Radsportverband" werden durch die Wörter "Königliche Belgische Radsportverband" ersetzt.
2. Zwischen den Absätzen 1 und 2 wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Der Königliche Belgische Radsportverband macht die Ausstellung einer Lizenz davon abhängig, dass Dritte eine Sicherheit in Höhe des Beitrags, den der Königliche Belgische Radsportverband als Arbeitgeber zahlen muss, zwauzüglich derko
Art. 5 - Artikel 4 desselben Gesetzes wird aufgehoben.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Juni 2013
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Frau L. ONKELINX
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM