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Miscellaneous Provisions Act Health

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses en matière de santé

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10 AVRIL 2014. - Act on various health provisions



German translation of extracts
The following is the translation into the German language of articles 1er and 195 to 197 of the Act of 10 April 2014 on various health provisions (Moniteur belge of 30 April 2014, err. of 4 June 2014, 2 July 2014 and 5 August 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
10. APRIL 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
TITEL 1 - Einleitende Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
(...)
TITEL 4 - FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
(...)
KAPITEL 7 - Tiere, Pflanzen und Nahrung
(...)
Abschnitt 3 - Abänderung des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen
Art. 195 - Artikel 132 des Gesetzes vom 20. Juli 1991 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen, ersetzt durch das Gesetz vom 1. März 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Juni 2008, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Der König ist ermächtigt, die Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge abzuändern, zu ersetzen oder aufzuheben."
Abschnitt 4 - Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch
Art. 196 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch, teilweise für nichtig erklärt durch den Entscheid März 2011 des Verfassungsgerichtshofes, werden die Nummern 11 und 12 aufgehoben.
Art. 197 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 9/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 9/1 - Abgesehen von den in Artikel 9 vorgesehenen Strafen kann das Gericht eine ein- bis sechsmonatige Schließung der für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeit anordnen, in der Verstöße begangen wurden."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten, Familien und Personen mit Behinderung, beauftragt mit Berufsrisiken, der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit beigeordnet, und Staatssekretär für Wissenschaftspolitik, der Ministerin der Soziaen
Ph. COURARD
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM