27 MAI 2014. - Language frameworks law for certain foreign scientific employees contracted by employment contract in federal scientific institutions. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Law of May 27, 2014 relating to linguistic frameworks for certain foreign scientific employees engaged in a contract of work in federal scientific institutions (Belgian Monitor of June 13, 2014, err of 1
er July 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST WISSENSCHAFTSPOLITIK
27. MAI 2014 - Gesetz über die Sprachkader für bestimmte ausländische wissenschaftliche Mitarbeiter, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags in den föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen angestellt sind
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Vorliegendes Gesetz findet Anwendung auf die föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Art. 3 - Artikel 43 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten findet keine Anwendung auf ausländische wissenschaftliche Mitarbeiter, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags in den wissenschaftlichen Einrichtungen für Aufgaben
Die Liste der in vorhergehendem Absatz erwähnten wissenschaftlichen Funktionen wird vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass festgelegt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 27. May 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Der Staatssekretär für Wissenschaftspolitik
Ph. COURARD
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM