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An Act To Amend Section 162 Of The Code Of Criminal Procedure. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant l'article 162 du Code d'instruction criminelle. - Traduction allemande

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2 AVRIL 2014. - An Act to amend section 162 of the Code of Criminal Investigation. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 2 April 2014 amending Article 162 of the Code of Criminal Investigation (Belgian Monitor of 30 April 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
2. APRIL 2014 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 162 des Strafprozessgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 162 Absatz 2 of Strafprozessgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 25. Oktober 1950, wird der zweite Satz, der mit den Wörtern "Sie wird" beginnt und mit den Wörtern "eingeleitet worden ist." endet, durch folgenden Satz ersetzt:
"Sie kann in einen Teil beziehungsweise in die Gesamtheit der vom Staat und vom Angeklagten aufgewendeten Verfahrenskosten verurteilt werden, wenn sie die Initiative zur direkten Ladung ergriffen hat oder wen infolge ihres Auftretens als Zivil
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 2. April 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM