21 MAI 2015. - An Act to amend the Act of 28 December 2011 on various provisions with respect to certain members of the integrated police. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 21 May 2015 amending the Act of 28 December 2011 on various provisions with regard to certain members of the Integrated Police (Belgian Monitor of 29 May 2015).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
21. MAI 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, was bestimmte Mitglieder des Personals der integrierten Polizei betrifft
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In das Gesetz vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen wird ein Artikel 88/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 88/1 - In Abweichung von Artikel 88 Absatz 1 können die in den Artikeln 5 und 10 des Gesetzes vom 30. März 2001 über die Pension der Personalmitglieder der Polizeidienste und ihrer Berechtigten erwähnten Personalmitglieder des Einsatzkaders der integrierten Polizei für die Pensionierung weiterhin in den Genuss der in diesen Artikeln vorgesehenen vorteilhafter Alters Juli 2015 die Bedingungen in Bezug auf Alter und Dienstzeit erfüllen, die in denselben Artikeln für die Personalkategorie, der sie angehören, festgelegt sind."
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz wird wirksam mit 1. Januar 2013.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. May 2015
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Pensionen
D. BACQUELAINE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS