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An Act To Correct Several Laws On Justice. -German Translation

Original Language Title: Loi visant à corriger plusieurs lois en matière de justice. - Traduction allemande

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5 MAI 2014. - An Act to Correct Several Justice Laws. - German translation



The following text is the translation into the German language of the law of 5 May 2014 to correct several laws in the field of justice (Belgian Monitor of 8 July 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
5. MAI 2014 - Gesetz zur Berichtigung verschiedener Gesetze in Sachen Justiz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Zivilgesetzbuches
Art. 2 - In Artikel 193bis des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 14. November 1947, werden die Wörter "des Artikels 46 des Gesetzes vom 20. April 1810 über die Organisation des gerichtlichen Standes und die Verwaltung der Justiz" durch die Wörter "der Artikel 138bis § 1 und 139 des Gerichtsgesetzbuches" ersetzt.
Art. 3 - In Artikel 531 desselben Gesetzbuches wird das Wort "Zivilprozessgesetzbuch" durch das Wort "Gerichtsgesetzbuch" ersetzt.
Art. 4 - [Abänderung des niederländischen Texts]
Art. 5 - [Abänderung des französischen Texts]
Art. 6 - In Artikel 1688 desselben Gesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 1949, wird das Wort "Zivilprozessgesetzbuch" durch das Wort "Gerichtsgesetzbuch" ersetzt.
KAPITEL 3 - Abänderung des Hypothekengesetzes vom 16. Dezember 1851
Art. 7 - In Artikel 1 Absatz 3 of Hypothekengesetzes vom 16. Dezember 1851 werden die Wörter "Artikel 1429" durch die Wörter "Artikel 595 Absatz 2" ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 59 desselben Gesetzes werden die Wörter "der Artikel 57 und 58" durch die Wörter "des Artikels 58" ersetzt.
Art. 9 - In Artikel 117 desselben Gesetzes wird das Wort "Zivilprozessgesetzbuch" durch das Wort "Gerichtsgesetzbuch" ersetzt.
KAPITEL 4 - Abänderungen des Strafgesetzbuches
Art. 10 - In Artikel 135bis Absatz 2 of Strafgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 20. Juli 1939 werden die Wörter "; Artikel 9 of the Gesetzes vom 31. May 1888 findet auf diese Einziehung keine Anwendung" aufgehoben.
Art. 11 - In Artikel 135quinquies desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 23. Juni 1961, werden die Wörter "in den Artikeln 135ter und 135quater" durch die Wörter "in Artikel 135quater" ersetzt.
Art. 12 - In Buch II Titel III desselben Gesetzbuches wird vor Artikel 192 die Überschrift "Gemeinsame Bestimmung für die drei vorhergehen Kapitel" durch die Überschrift "Sonderbestimmung" ersetzt.
Art. 13 - In Buch II Titel III desselben Gesetzbuches wird vor Artikel 213 die Überschrift "Gemeinsame Bestimmungen für die vier vorhergehenden Kapitel" durch die Überschrift "Gemeinsame Bestimmungen für die fünf vorhergehenden Kapitel" ersetzt.
Art. 14 - In Artikel 214 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "in den vier vorhergehenden Kapiteln" durch die Wörter "in den Kapiteln I bis IV des vorliegenden Titels" ersetzt.
Art. 15 - In Artikel 430 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 28. November 2000, werden die Wörter "in Artikel 428 §§ 3 bis 5" durch die Wörter "in Artikel 428 §§ 4 und 5" ersetzt.
Art. 16 - In Artikel 562 desselben Gesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 17. Juni 2004 und wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 20. Juli 2005, werden die Wörter "in den Artikeln 559 und 560" durch die Wörter "in Artikel 559" ersetzt.
Art. 17 - In Artikel 565 desselben Gesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 17. Juni 2004 und wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 20. Juli 2005, werden die Wörter "In den in den vier vorhergehenden Kapitel" durch die Wörter "In den im vorliegendem Titel" ersetzt.
Art. 18 - In Artikel 566 desselben Gesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 17. Juni 2004 und wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 20. Juli 2005, werden die Wörter "in den in den vier vorhergehenden Kapiteln" durch die Wörter "in den im vorliegenden Titel" ersetzt.
KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. März 1874 über Auslieferungen
Art. 19 - In Artikel 5bis Absatz 2 of the Gesetzes vom 15. März 1874 über Auslieferungen, eingefügt durch das Gesetz vom 28. Juni 1889, werden die Wörter "der in Artikel 47 des Gesetzes vom 21. Juni 1849" durch die Wörter "der in Artikel 78 des Gesetzes vom 5. Juni 1928 zur Revision des Disziplinar- und Strafgesetzbuches für die Handelsmarine und die Seefischerei" ersetzt.
Art. 20 - In Artikel 8 desselben Gesetzes werden die Wörter "Die Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 30. Dezember 1836 über die Ahndung der von Belgiern im Ausland begangenen Verbrechen und Vergehen" durch die Wörter "Die Artikel 6 bis 14 des Gesetzes vom 17. April 1878 zur Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches" ersetzt.
Art. 21 - Artikel 10 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:
1. Die Wörter "in Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Dezember 1836" werden durch die Wörter "im Gesetz vom 17. April 1878 zur Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches" ersetzt.
2. Die Wörter "30. Dezember 1836" werden durch die Wörter "17. April 1878" ersetzt.
KAPITEL 6 - Abänderung des Gesetzes vom 25. August 1885 zur Revision der Rechtsvorschriften über Wandlungsmängel
Art. 22 - In Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. August 1885 zur Revision der Rechtsvorschriften über Wandlungsmängel, ersetzt durch das Gesetz vom 10. Oktober 1967, werden die Wörter "in Artikel 16 des Zivilgesetzbuches und" aufgehoben.
KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 25. März 1891 zur Ahndung der Anstiftung zum Begehen von Verbrechen oder Vergehen
Art. 23 - In Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. März 1891 zur Ahndung der Anstiftung zum Begehen von Verbrechen oder Vergehen, ersetzt durch das Gesetz vom 28. Juli 1934 und abgeändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2000, werden die Wörter ", 534, 557 Nr. 6 § 2 " durch die Wörter "und 534" ersetzt.
KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 24. Februar 1921 über den Handel mit Giftstoffen, Schlafmitteln, Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Desinfektions- oder antiseptischen Mitteln und mit Stoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden
Art. 24 - [Abänderung des niederländischen Texts]
Art. 25 - Artikel 7bis desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003 und abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 2004, wird wie folgt abgeändert:
1. [Abänderung des niederländischen Texts]
2. Paragraph 3 Absatz 1 wird wie folgt abgeändert:
(a) [Abänderung des französischen Texts]
b) Zwischen dem Wort "alle" und dem Wort "Bücher" werden die Wörter "Urkunden, Aktenstücke" eingefügt.
3. [Abänderung des niederländischen Texts]
Art. 26 - [Abänderung des niederländischen Texts]
KAPITEL 9 - Abänderung des Erlassgesetzes vom 14. November 1939 über die Unterdrückung der Trunkenheit
Art. 27 - In Artikel 16 of the Erlassgesetzes vom 14. November 1939 über die Unterdrückung der Trunkenheit werden die Wörter "von Artikel 155 des Gesetzes vom 18. Juni 1869" durch die Wörter "von Artikel 148 des Gerichtsgesetzbuches" ersetzt.
KAPITEL 10 - Abänderung des Gesetzes vom 1. Juli 1964 zum Schutz der Gesellschaft vor Anormalen, Gewohnheitsstraftätern und Tätern bestimmter Sexualstraftaten
Art. 28 - [Abänderungsbestimmung]
KAPITEL 11 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches
Art. 29 - 33 - [Abänderungen des niederländischen Texts]
KAPITEL 12 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste
Art. 34 - In Artikel 42 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, ersetzt durch das Gesetz vom 3. April 2003, werden die Wörter "in Artikel 44" durch die Wörter "in Artikel 259bis § 5 des Strafgesetzbuches" ersetzt.
Art. 35 - Artikel 44 desselben Gesetzes wird aufgehoben.
Art. 36 - In Artikel 44bis Nr. 1 Absatz 4 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 3. April 2003 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "von Absatz 2 des vorliegenden Artikels" durch die Wörter "von Nr. 1 Absatz 2" ersetzt.
KAPITEL 13 - Abänderung des Gesellschaftsgesetzbuches
Art. 37 - [Abänderung des niederländischen Texts]
KAPITEL 14 - Abänderungen des Grundsatzgesetzes vom 12. Januar 2005 über das Gefängniswesen und die Rechtsstellung der Inhaftierten
Art. 38 - [Abänderung des französischen Texts]
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 5. May 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM