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Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung...


Published: 2011-12-12
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997896/wirksamwerden-der-vereinbarung-gem-art.-15a-b-vg-ber-eine-nderung-der-vereinbarung-gem-art.-15a-b-vg-ber-die-einfhrung-der-halbtgig-kostenlosen-und-ve.html

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116. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Wien, Burgenland und Salzburg

 

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, BGBl. I Nr. 80/2011, ist gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2011 gegenüber den Ländern Wien und Burgenland und mit 1. Dezember 2011 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden.

Faymann