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Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen


Published: 2012-02-29
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2997684/annahme-neuer-anlagen-8-und-9-zum-internationalen-bereinkommen-zur-harmonisierung-der-warenkontrollen-an-den-grenzen.html

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49. Annahme neuer Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 25. Februar 2008 sowie vom 1. September 2011 wurden die durch den gemäß Anlage 7 des Übereinkommens gebildeten Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen neuen Anlagen 8 und 9 zum Internationalen Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (BGBl. Nr. 467/1987) angenommen:

 

[deutsche Sprachfassung – Anlage 8 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[deutsche Sprachfassung – Anlage 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englische Sprachfassung – Anlage 8 siehe Anlagen]

[englische Sprachfassung – Anlage 9 siehe Anlagen]

[französische Sprachfassung – Anlage 8 siehe Anlagen]

[französische Sprachfassung – Anlage 9 siehe Anlagen]

 

Die Anlage 8 ist gemäß Art. 22 des Übereinkommens mit 20. Mai 2008, die Anlage 9 gemäß derselben Bestimmung mit 30. November 2011 für alle Vertragsparteien in Kraft getreten.

Faymann