Published: 2012-12-21
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996899/wfa-umwelt-verordnung---wfa-uv.html
Key Benefits:
493. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung - WFA-UV)
Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Gegenstand
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die Umwelt.
Vereinfachte Abschätzung
§ 2. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Umwelt voraussichtlich wesentlich betroffen ist.
Vertiefende Abschätzung
§ 3. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.
Inkrafttreten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Berlakovich