Published: 2013-04-17
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996582/nderung-des-stiftungseingangssteuergesetzes.html
Key Benefits:
62. Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Stiftungseingangssteuergesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2012, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) nach der lit. b werden folgende lit. c und d eingefügt:
„c) |
die Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse nicht einer dem § 5 des Privatstiftungsgesetzes entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, die Begünstigten mitzuteilen oder |
|||||||||
d) |
die Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse nicht unter Vorlage der Stiftungsurkunde (Statut) in das Firmenbuch oder ein vergleichbares ausländisches öffentliches Register eingetragen ist oder“ |
b) die bisherige lit. c erhält die Bezeichnung „e)“.
2. In § 5 wird folgende Z 5 angefügt:
„5. |
§ 2 Abs. 1 tritt mit 1.1.2014 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt auf Zuwendungen anzuwenden, wenn die Steuerschuld nach dem 31.12.2013 entsteht.“ |
Fischer
Faymann