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Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Published: 2013-06-20
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996411/geltungsbereich-des-bereinkommens-ber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-sowie-des-fakultativprotokolls-zum-bereinkommen-ber-die-rechte-von-men.html

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170. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2013) hinterlegt:

 

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Norwegen

3. Juni 2013

 

Palau

11. Juni 2013

11. Juni 2013

 

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Norwegen Erklärungen1 zu Art. 12, Art. 14 und Art. 25 des Übereinkommens abgegeben.

Faymann