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Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter...


Published: 2013-07-23
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2996313/geltungsbereich-der-nderung-von-artikel-1-des-bereinkommens-ber-das-verbot-oder-die-beschrnkung-des-einsatzes-bestimmter-konventioneller-waffen%252c-die.html

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193. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. III Nr. 37/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 98/2010) hinterlegt:

 

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Brasilien

30. November 2010

Südafrika

24. Jänner 2012

Kuwait

24. Mai 2013

Faymann