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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der die...


Published: 2013-09-16
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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

 

[Vertragstext in der berichtigten Fassung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

 

Die Notifikation gemäß Art. 138 des Abkommens wurde am 13. Jänner 2011 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 138 mit 1. September 2013 in Kraft getreten.

Faymann