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Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden


Published: 2014-09-04
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2995241/geltungsbereich-des-zusatzprotokolls-zum-europischen-rahmenbereinkommen-ber-die-grenzberschreitende-zusammenarbeit-zwischen-gebietskrperschaften-oder-.html

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166. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Zypern am 17. April 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (BGBl. III Nr. 105/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 88/2013) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen1 abgegeben.

Ostermayer