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Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt


Published: 2016-02-16
Read law translated into English here: https://www.global-regulation.com/translation/austria/2994804/geltungsbereich-des-bereinkommens-des-europarats-zur-verhtung-und-bekmpfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-huslicher-gewalt.html

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24. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 54/2015) hinterlegt:

 

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Niederlande

(für den europäischen Teil der Niederlande)

18. November 2015

Polen1

24. April 2015

San Marino

28. Jänner 2016

 

Weiters hat Frankreich am 18. August 2015 seine zuständige Stelle nach Art. 10 des Übereinkommens wie folgt notifiziert:

„Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Frauenrechte“.

Ostermayer