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An Act To Amend The Law Of 21 December 1998 On Security At Football Matches. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant la loi du 21 décembre 1998 relative à la sécurité lors des matches de football. - Traduction allemande

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27 JUNE 2016. - An Act to amend the Security Act of 21 December 1998 in football matches. - German translation



The following text is the translation into the German language of the law of June 27, 2016 amending the law of December 21, 1998 concerning security in football matches (Belgian Monitor of July 26, 2016).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
27. JUNI 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 2 of the Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden in Nr. 2 die Wörter "der zwei höchsten Nationalklassen" durch die Wörter "der zwei ersten Nationalklassen" ersetzt.
Art. 3 - Artikel 19 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2007, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden die Wörter "mindestens eine Mannschaft der dritten Nationalklasse" durch die Wörter "mindestens eine Mannschaft der ersten Amateurklasse" ersetzt.
2. In Absatz 3 werden die Wörter "mindestens eine Promotionsmannschaft" durch die Wörter "mindestens eine Mannschaft der zweiten Amateurklasse" ersetzt.
Art. 4 - In Artikel 24ter § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "eines Vereins der ersten, zweiten oder dritten belgischen Nationalklasse" durch die Wörter "eines Klubs der zwei ersten Nationalklassen oder der ersten belgischen Amateurklasse" ersetzt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Juni 2016
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS