24 JULY 2008. - An Act to confirm the establishment of certain additional municipal taxes and the additional agglomeration tax on the individual's tax for each taxation year 2001 to 2007 and to amend section 468 of the Income Tax Code 1992 from the 2009 taxation year. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of July 24, 2008 confirming the establishment of certain additional municipal taxes and the additional agglomeration tax on the tax of natural persons for each taxation year 2001 to 2007 and amending section 468 of the Income Tax Code 1992 from the 2009 taxation year (Belgian Monitor of August 8, 2008).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
24. JULI 2008 - Gesetz zur Bestätigung der Festlegung bestimmter Gemeindezuschlagsteuern und der Agglomerationszuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen für jedes der Steuerjahre 2001 bis 2007 und zur Abänderung von Artikel 468 des Einkmsteuergesetzbuches 1992 a
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Artikel 465 und folgende des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ab dem Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes bei der Festlegung der Steuer der natürlichen Personen für jedes der Steuerjahre 2001 bis 2007 die Gemeind Dezember des Jahres, dessen Jahreszahl das vorerwähnte Steuerjahr bestimmt, so wie in Artikel 359 desselben Gesetzbuches definiert, für verbindlich erklärt wurden.
Die Gemeindezuschlagsteuern und die Agglomerationszuschlagsteuer, die in den Veranlagungen zur Steuer de die natürlichen Personen aufgenommen sind, die vorn
Unter Gemeindezuschlagsteuer und Agglomerationszuschlagsteuer sind die Steuern zu verstehen, deren Satz, der für jedes der Steuerjahre 2001 bis 2007 anwendbar ist, in den pro Region erstellten Tabellen, die Anlage zu vorliegenste Gesetz bilden, dem Namen der Gemein
Art. 3 - Artikel 468 of the Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird durch folgenden Absatz ergänzt:
« Der Prozentsatz der Gemeindezuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen wird durch eine Steuerverordnung festgelegt, die ab einem bestimmten Steuerjahr anwendbar ist und spätestens am 31. Januar des Kalenderjahres, dessen Jahreszahl das Steuerjahr bestimmt, in Kraft treten muss. In Ermangelung einer solchen Verordnung wird die Gemeindezuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen auf der Grundlage des für das vorhergehende Steuerjahr anwendbaren Prozentsatzes festgelegt. »
Art. 4 - Artikel 3 ist ab dem Steuerjahr 2009 anwendbar.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Juli 2008
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
D. REYNDERS
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Institutionellen Reformen
J. VANDEURZEN
Anlage zum Gesetz vom 24. Juli 2008 zur Bestätigung der Festlegung bestimmter Gemeindezuschlagsteuern und der Agglomerationszuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen für jedes der Steuerjahre 2001 bis 2007 und zur Abänderung von Artikel 468 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 ab dem
List byr Gemeinden und Agglomerationen
mit dem für jedes der Steuerjahre 2001 bis 2007 anwendbaren Satz der Zuschlagsteuern
Folgende Abkürzungen werden verwendet:
SNP/GEM: Gemeindezuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen,
SNP/AGG: Agglomerationszuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen,
Stj.: Steuerjahr.
1. FLÄMISCHE REGION
[Tabelle: siehe Belgisches Staatsblatt vom 8. August 2008, Seiten 41440-41446]
2. WALLONISCHE REGION
[Tabelle: siehe Belgisches Staatsblatt vom 8. August 2008, Seiten 41447-41452]
3. REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
[Tabelle: siehe Belgisches Staatsblatt vom 8. August 2008, Seite 41453]