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Miscellaneous Provisions (I) Act

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses (I)

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24 JULY 2008. - Miscellaneous Provisions Act (I)



German translation of extracts
The following text is the translation into the German language of title X chapter I and chapter IV, section 2 and 3, of the Act of 24 July 2008 on various provisions (I) (Belgian Monitor of 7 August 2008).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
24. JULI 2008 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I)
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL X - Volksgesundheit
KAPITEL I - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe
Art. 95 - In das Gesetz vom 8. Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe wird ein Artikel 3ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 3ter - Der König legt die Modalitäten und Bedingungen fest, unter denen die Leerfahrten der Ambulanzdienste bezahlt werden.
Unter einer Leerfahrt versteht man eine gemäss Artikel 5 des vorliegenden Gesetzes durchgeführte Fahrt zum Ort, an dem sich das Opfer oder der Patient befindet, die zu dem in der vorerwähnten Bestimmung genannten Transport jedoch keinen Anlass »
(...)
KAPITEL IV - Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
(...)
Abschnitt 2 - Abänderung des Gesetzes vom 7. May 2004 über Experimente am Menschen
Art. 105 - Artikel 2 Nr. 4 of the Gesetzes vom 7. May 2004 über Experimente am Menschen, abgeändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2006, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 2 werden die Wörter « im vorhergehenden Jahr » durch das Wort « jährlich » ersetzt.
2. Zwischen den Absätzen 2 und 3 werden zwei Absätze mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Für die Anwendung des vorhergehenden Absatzes wird die Ethik-Kommission vom Minister für eine Frist von drei Jahren zugelassen auf der Grundlage der Anzahl Protokolle während der drei Jahre vor dem Jahr der Erteilung der Zulassung.
Die im vorhergehenden Absatz erwähnten Zulassungen treten immer am 1. April des Jahres, in dem sie erteilt werden, in Kraft. »
Art. 106 - Artikel 105 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Die Ethik-Kommissionen, die an dem in Absatz 1 erwähnten Datum in Anwendung von Artikel 2 Nr. 4 Absatz 2 des vorerwähnten Gesetzes vom 7. May 2004 ermächtigt sind, die erwähnten Aufträge durchzuführen, werden von Rechts wegen bis zum 31. März 2009 zugelassen.
Art. 107 - Artikel 26 § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« Die Artikel 14, 14bis und 15 des Gesetzes vom 24. März 1964 über Arzneimittel sind mutatis mutandis anwendbar auf dieses Gesetz. »
Art. 108 - In Artikel 33 § 1 desselben Gesetzes werden die Wörter « die Artikel 5 bis 9 » durch die Wörter « die Artikel 5 bis 10, 12, 17, 19 bis 21, 22 § 2, 24, 25, 27, 28 §§ 1 und 2, 29 § 2 und 32 § 1 » ersetzt.
Abschnitt 3 - Abänderung des Gesetzes vom 20. Juli 2006 über die Schaffung und die Arbeitsweise der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
Art. 109 - Artikel 4 Absatz 3 Nr. 6 of the Gesetzes vom 20. Juli 2006 über die Schaffung und die Arbeitsweise der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte wird wie folgt abgeändert:
1. In Buchstabe f) werden die Wörter « an die Öffentlichkeit » gestrichen.
2. Die Nummer wird durch einen Buchstaben j) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"j) of the Gesetzes vom 6. Juli 2007 über die medizinisch assistierte Fortpflanzung und die Bestimmung der überzähligen Embryonen und Gameten, mit Ausnahme der Artikel 4 Absatz 3, 5, 6 Absatz 2, 15, 16, 31, 32, 33 Absatz 2, 44, 66, 67, 68, 71 und 72. »
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Juli 2008
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister
Y. LETERME
Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS
Für die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, abwesend:
Die Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Pensionen und der Grossstädte
Frau M. ARENA
Der Minister des Innern
P. DEWAEL
Der Minister der Justiz
J. VANDEURZEN
Die Ministerin der Beschäftigung
Frau J. MILQUET
Für den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, abwesend:
Der Minister des Innern
P. DEWAEL
Die Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik
Frau S. LARUELLE
Der Minister der Energie
P. MAGNETTE
Die Ministerin der Öffentlichen Unternehmen
Frau I. VERVOTTE
Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung
VAN QUICKENBORNE
Der Staatssekretär für Haushalt
Mr. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
J. VANDEURZEN