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An Act To Amend Section 27 Of The Act Of 8 August 1997 On Bankruptcy. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant l'article 27 de la loi du 8 août 1997 sur les faillites. - Traduction allemande

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14 AVRIL 2009. - An Act to amend section 27 of the Bankruptcy Act of 8 August 1997. - German translation



The following is the translation into the German language of the Act of 14 April 2009 amending Article 27 of the Bankruptcy Act of 8 August 1997 (Belgian Monitor of 13 May 2009).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
14. APRIL 2009 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 27
of the Konkursgesetzes vom 8. August 1997
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 27 of the Konkursgesetzes vom 8. August 1997, abgeändert durch das Gesetz vom 23. Dezember 2005, wird wie folgt abgeändert:
A. Im ersten Satz werden die Wörter "die in einer von der Generalversammlung des Handelsgerichts aufgestellten List eing eingetragen sind" durch die Wörter "die in einer Liste eingetragen sind, die von der Generalversammlung des Handelsgerichts des Bereichs aufgestellt wird, in dem der
B. Absatz 1 wird durch einen dritten Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Aufgrund der Besonderheit eines Konkurses können durch einen mit Gründen versehenen Beschluss ein oder mehrerere Konkursverwalter einer von der Generalversammlung eines anderen Handelsgerichts aufgestellten List bestimmt werden."
C. Im ersten Satz von Absatz 2 werden die Wörter "einer belgischen Anwaltskammer" durch die Wörter "einer Anwaltskammer des Gerichtsbezirks, in dem das Handelsgericht tagt," ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 14. April 2009
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK