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Miscellaneous Provisions Act

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses

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6 MAI 2009. - Act on various provisions



German translation of extracts
The following is the translation into the German language of articles 54 and 55 of the Act of 6 May 2009 on various provisions (Belgian Monitor of 19 May 2009).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. MAI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL 5 - Beschäftigung
(...)
KAPITEL 2 - Mutterschutz
(...)
Art. 54 - In Artikel 114 of am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, ersetzt durch das Programmgesetz vom 9. Juli 2004, wird Absatz 2 wie folgt ersetzt:
"Die postnatal Ruhe erstreckt sich über einen Zeitraum von neun Wochen, der am Tag der Entbindung beginnt. Der Zeitraum von neun Wochen beginnt am Tag nach dem Tag der Entbindung, wenn die Arbeitnehmerin am Tag der Entbindung die Arbeit noch begonnen hat. Dieser Zeitraum kann verlängert werden nach Verhältnis des Zeitraums, während dessen die Berechtigte weitergearbeitet oder sich unter kontrollierter Arbeitslosigkeit befunden hat zwischen einschlieslich der sechsten und der zweiten Woche Der König kann die Zeiträume bestimmen, die für die Verlängerung der postnatalen Ruhe mit einem Zeitraum gleichgesetzt werden dürfen, während dessen die Berechtigte innerhalb des oben erwähnten Zeitraums weitergearbeitet hat beziehungsweise war »
Art. 55 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels treten am 1. März 2009 in Kraft und finden Anwendung auf Entbindungen ab diesem Datum.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. May 2009
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister
H. VAN ROMPUY
Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Der Minister der Öffentlichen Unternehmen
S. VANACKERE
Die Ministerin der Beschäftigung
Frau J. MILQUET
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Die Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik
Frau S. LARUELLE
Die Ministerin der Pensionen
Frau M. ARENA
Der Minister der Energie
P. MAGNETTE
Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung
VAN QUICKENBORNE
Die Ministerin der Migrations- und Asylpolitik
Frau A. TURTELBOOM
Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK