Advanced Search

Miscellaneous Provisions Act

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

30 DECEMBER 2009. - Act on various provisions



German translation of extracts
The following is the translation into the German language of articles 157, 158 and 159 of the Act of 30 December 2009 on various provisions (Belgian Monitor of 31 December 2009).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
30. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL 11 - Soziale Eingliederung
KAPITEL 1 - Abänderung des Gesetzes vom 2. April 1965 bezüglich der Übernahme der von den öffentlichen Sozialhilfezentren gewährten Hilfeleistungen
Art. 157 - Artikel 11 § 1 of the Gesetzes vom 2. April 1965 bezüglich der Übernahme der von den öffentlichen Sozialhilfezentren gewährten Hilfeleistungen, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1971 und 27. Dezember 2005, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Die im vorgenannten Artikel 4 erwähnten Kosten können nur dann zurückgezahlt werden, wenn eine vorhergehende Sozialuntersuchung es ermöglicht hat, den Bedarf an sozialer Hilfe und dessen Umfang festzustellen. »
KAPITEL 2 - Einziger Jahresbericht - Elektronisches Verfahren
Art. 158 - § 1 - Für die Beziehungen des öffentlichen Sozialhilfezentrums mit dem Staat muss das Verfahren mit Bezug auf die Gewährung und Verwendung der geregelten Zuschüsse in den in § 2 aufgezählten Angelegenheiten ab dem 1. Januar 2009 elektronisch erfolgen.
Der einzige Jahresbericht, dessen Modalitäten vom zuständigen Minister festgelegt werden, wird Gegenstand eines elektronischen Verfahrens.
Er muss zur Vermeidung des Verfalls des Rechts auf den Zuschuss spätestens am 31. März eines jeden Jahres, das auf die Gewährung des Zuschusses folgt, beim Staat eingereicht werden.
§ 2 - Bei den in § 1 erwähnten Angelegenheiten handelt es sich um folgende:
1.um die Kosten für die Bildung von Mietgarantien,
2. um den Betreuungsauftrag und die finanzielle Sozialhilfe im Rahmen der Energielieferung an die bedürftigsten Personen,
3. um die erhöhte Staatssubvention an die öffentlichen Sozialhilfezentren bestimmter Städte und Gemeinden für spezifische Initiativen zur sozialen Eingliederung,
4. um die Gewährung einer Subvention für bestimmte ÖSHZ, die an dem Pilotprojekt « Cluster-Plan für kleine ÖSHZ » teilnehmen,
5. um die Beteiligung an den Personalkosten im Rahmen des Rechts auf soziale Eingliederung.
§ 3 - Der König kann die Angelegenheiten, in denen die Verwendung elektronischer Verfahren obligatorisch ist, ausdehnen.
§ 4 - Die Verwendung sowohl durch das öffentliche Sozialhilfezentrum als auch durch den Staat eines wie in § 1 definierten elektronischen Verfahrens geht mit der Authentifizierung durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur einherndlage Juli 2001 zur Festlegung bestimmter Regeln in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste, erstellt wurde.
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 26. May 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung
Art. 159 - In Artikel 29 § 1 of the Gesetzes vom 26. May 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung werden die Wörter « Artikel 2262bis § 1 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches » durch die Wörter « Artikel 2277 des Zivilgesetzbuches » ersetzt.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 30. Dezember 2009
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister
Y. LETERME
Für die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten, beauftragt mit der Sozialeingliederung, abwesend:
Der Minister der Pensionen und der Grossstädte
Mr. DAERDEN
Die Ministerin der Beschäftigung, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik
Frau J. MILQUET
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Die Ministerin der KMB und der Selbständigen
Frau S. LARUELLE
Der Minister der Energie
P. MAGNETTE
Der Minister der Entwicklungszusammenarbeit
Ch. MICHEL
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
Frau I. VERVOTTE
Für den Minister für Unternehmung und Vereinfachung, abwesend:
Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM
Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM
Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE
Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik
Mr. WATHELET
Für den Staatssekretär für Soziale Eingliederung, abwesend:
Der Minister der Pensionen und der Grossstädte
Mr. DAERDEN
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK