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An Act To Amend The Civil Code As Regards Impediments To Marriage In The Case Of Adoption. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant le Code civil en ce qui concerne les empêchements à mariage en cas d'adoption. - Traduction allemande

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2 June 2010. - An Act to amend the Civil Code with respect to marriage impediments in the event of adoption. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 2 June 2010 amending the Civil Code with regard to marriage impediments in the event of adoption (Belgian Monitor of 21 June 2010).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
2. JUNI 2010 - Gesetz zur Abänderung des Zivilgesetzbuches, was die Ehehindernisse im Falle einer Adoption betrifft
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 343 § 1 Buchstabe b) des Zivilgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004 und abgeändert durch das Gesetz vom 18. May 2006, werden die Wörter "durch ein Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis" durch die Wörter "durch ein Verwandtschaftsverhältnis" ersetzt.
Art. 3 - Artikel 353-13 des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. April 2003, wird wie folgt ersetzt:
"Die Eheschliessung ist verboten:
1. zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten oder dessen Nachkommen,
2. zwischen dem Adoptierten und dem früheren Ehepartner des Adoptierenden,
3. zwischen dem Adoptierenden und dem früheren Ehepartner des Adoptierten,
4. zwischen den Adoptivkindern eines selben Adoptierenden,
5. zwischen dem Adoptierten und den Kindern des Adoptierenden.
Die in Absatz 1 Nr. 2 bis 5 erwähnten Verbote können vom König aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben werden. »
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Nizza, den 2. Juni 2010
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Der Staatssekretär für Familienpolitik
Mr. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK