13 AOUT 2011. - Law reforming the procedure of liquidation-sharing. - German translation of extracts
The following is the translation into the German language of articles 1
er to 3 and 8 to 10 of the Act of 13 August 2011 reforming the judicial liquidation-sharing procedure (Belgian Monitor of 14 September 2011).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
13. AUGUST 2011 - Gesetz zur Reform des Verfahrens zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Verteilung
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung des Zivilgesetzbuches
Art. 2 - In Artikel 124 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 9. May 2007, wird die Zahl "1224" durch die Zahl "1224/2" ersetzt.
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches
Art. 3 - Artikel 53bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Dezember 2005, wird durch eine Nr. 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"3. wen die Notifizierung gegen datierte Empfangsbestätigung erfolgt, am ersten darauf folgenden Tag."
(...)
KAPITEL 4 - Abänderung des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die elektronische Verfahrensführung
Art. 8 - In Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 über die elektronische Verfahrensführung wird die Zahl "1208" aufgehoben.
KAPITEL 5 - Übergangsbestimmung und Inkrafttreten
Art. 9 - Die Bestimmungen, so wie sie vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes anwendbar waren, bleiben anwendbar auf die Sachen, in denen die Teilungsklage anhängig ist und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes zur Berat
Art. 10 - Vorliegendes Gesetz tritt am ersten Tag des siebten Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Nizza, den 13. August 2011
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Der Staatssekretär für Familienpolitik
Mr. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK