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Act To Amend The Law With Respect To The Protection Of Paternity Leave

Original Language Title: Loi modifiant la législation en ce qui concerne la protection du congé de paternité

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11 JUIN 2011. - An Act to amend legislation with regard to the protection of paternity leave



German translation
The following text is the translation into the German language of the law of 11 June 2011 amending the legislation with regard to the protection of paternity leave (Belgian Monitor of 20 July 2011).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
11. JUNI 2011 - Gesetz zur Abänderung der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz des Vaterschaftsurlaubs
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 30 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2008, wird durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« § 4 - Während eines Zeitraums, der mit der schriftlichen Notifizierung an den Arbeitgeber beginnt und drei Monate nach dieser Notifizierung abläuft, darf der Arbeitgeber keine Handlung vornehmen, die darauf abzielt
Die Beweislast für diese Gründe obliegt dem Arbeitgeber.
Wen der für die Entlassung angeführte Grund den Vorschriften von Absatz 1 nicht entspricht oder wen kein Entlassungsgrund vorliegt, zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalentschädigung, die der Entlohnung von drei Monaten
Diese Entschädigung darf nicht mit anderen Entschädigungen kumuliert werden, die im Rahmen eines Verfahrens zum besonderen Entlassungsschutz vorgesehen sind. »
Art. 3 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 4 - Der König ist mit der Ausführung des vorliegenden Gesetzes beauftragt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 11. Juni 2011
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit, beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik
Frau J. MILQUET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK