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An Act To Amend The Royal Decree Of 30 March 2001 Concerning The Legal Position Of Police Services Personnel. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police. - Traduction allemande

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2 DECEMBER 2011. - An Act to amend the Royal Decree of 30 March 2001 concerning the legal position of police personnel. - German translation



The following text is the translation into the German language of the law of 2 December 2011 amending the royal decree of 30 March 2001 bearing the legal position of police personnel (Belgian Monitor of 17 February 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
2. DEZEMBER 2011 - Gesetz zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel XII.VI.9bis Absatz 2 of the Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, eingefügt durch das Gesetz vom 3. Juli 2005 und abgeändert durch das Gesetz vom 3. März 2010, wird wie folgt ersetzt:
"Absatz 1 gilt ebenfalls für Personalmitglieder, die am Vortag des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses den Dienstgrad eines Kommissars der Gemeindepolizei innehatten und die entweder Korpschef eines Gemeindepolizeikorps in einer Gemeinde der Kla war »
Art. 3 - Artikel XII.VII.27bis desselben Erlasses, eingefügt durch das Gesetz vom 3. Juli 2005 und abgeändert durch die Gesetze vom 20. Juni 2006 und 3. März 2010, wird wie folgt ersetzt:
"Absatz 1 gilt ebenfalls für Personalmitglieder, die am Vortag des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses den Dienstgrad eines Kommissars der Gemeindepolizei innehatten und die entweder Korpschef eines Gemeindepolizeikorps in einer Gemeinde der Kla war »
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 2. Dezember 2011
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK