16 FEVRIER 2012. - An Act to amend the Public Access to Environmental Information Act of August 5, 2006. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 16 February 2012 amending the Act of 5 August 2006 on public access to environmental information (Belgian Monitor of 30 March 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
16. FEBRUAR 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 34 of the Gesetzes vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Wenn ein Beschluss des Ausschusses vor Gericht angefochten wird, kann der Ausschuss einen Rechtsanwalt für seine Verteidigung bestellen.
Die Mitglieder des Ausschusses können von den von einem Beschluss dieses Ausschusses betroffen Personen nicht persönlich haftbar gemacht werden".
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, 16. Februar 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET
Der Staatssekretär für Umwelt, Energie und Mobilität
Mr. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM