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Act Amending The Act Of 15 December 1980 On Access To The Territory, Residence, The Establishment And The Expulsion Of Foreigners And Act Of 17 May 2006 On The External Legal Status Of Persons Sentenced To Deprivation Of Liberty And The Dr

Original Language Title: Loi modifiant la loi du 15 décembre 1980 sur l'accès au territoire, le séjour, l'établissement et l'éloignement des étrangers et la loi du 17 mai 2006 relative au statut juridique externe des personnes condamnées à une peine privative de liberté et aux dr

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15 MARCH 2012. - An Act to amend the Act of 15 December 1980 on access to territory, residence, establishment and removal of aliens and the Act of 17 May 2006 on the external legal status of persons sentenced to deprivation of liberty and the rights recognized to the victim in the execution of the sentence. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 15 March 2012 amending the Act of 15 December 1980 on access to territory, residence, establishment and removal of aliens and the Act of 17 May 2006 on the external legal status of persons sentenced to deprivation of liberty and the rights recognized to the victim in the context of the execution of the sentence (Moniteur belge of 30 March 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
15. MÄRZ 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und des Gesetzes vom 17. May 2006 über die external Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet,
den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern
Art. 2 - In Artikel 39/2 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter "gegen einen in Artikel 57/6 Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Beschluss" durch die Wörter "gegen die in Artikel 57/6 Absatz 1 Nr. 2 und 57/6/1 erwähnten Beschlüsse" ersetzt.
Art. 3 - In Artikel 39/81 Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 4. May 2007, 23. Dezember 2009 und 29. Dezember 2010, werden die Wörter "- 39/76 § 3 Absatz 1" durch die Wörter "- 39/76 § 3 Absatz 1 mit Ausnahme der Beschwerden in Bezug auf die in den Artikeln 57/6 Art Absatz 1 Nr. 2 und 57/6/1 erwähnten Beschlüsse, die gemä
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. May 2006 über die external Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte
Art. 4 - In Titel IV des Gesetzes vom 17. May 2006 über die external Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte wird ein Kapitel V, das den Artikel 20/1 umfasst, mit folgen Wortlauting
"KAPITEL V - Freilassung im Hinblick auf ein Entfernen oder eine Überführung an einen Ort, der in die Zuständigkeit des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entferdignen von Ausländern zt
zut Der Minister oder sein Beauftragter gewährt die Freilassung zu diesem Zweck."
Art. 5 - Artikel 60 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Die Absätze 1 und 2 sind nicht anwendbar auf Entscheidungen zur Gewährung einer vorläufigen Freilassung im Hinblick auf das Entfernen eines Verurteilten aus dem Staatsgebiet, gegen den ein vollstreckbarer Ausweis In diesem Fall wird das Urteil zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entfernung beziehungsweise der Überführung an einen Ort, der in die Zuständigkeit des für die Einreise ins Staatsgebietword, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ent
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 15. März 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Die Staatssekretärin für Asyl, Immigration und Soziale Eingliederung
Frau M. De BLOCK
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM