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Act Relating To The Effects Of The Dissolution Of The Legislative Projects Rooms And Bills Which Are Before. -German Translation

Original Language Title: Loi relative aux effets de la dissolution des Chambres législatives à l'égard des projets et propositions de loi dont elles sont saisies. - Traduction allemande

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5 MAI 1999. - Act respecting the effects of the dissolution of the Legislative Chambers on the bills and bills before them. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 5 May 1999 on the effects of the dissolution of the Legislative Chambers with respect to the bills and bills before them (Belgian Monitor of 7 May 1999).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

DIENSTELLEN DES PREMIERMINISTERS
5. MAI 1999 - Gesetz über die Folgen der Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die bei ihnen anhängigen Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Bei einer Auflösung der Föderalen Gesetzgebenden Kammern werden alle bei den aufgelösten Kammern anhängigen Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge als hinfällig angesehen.
Durch ein Gesetz können unter den Gesetzentwürfen, die im Laufe der vorherigen Legislaturperiode von einer der beiden Föderalen Gesetzgebenden Kammern angenommen wurden, jedoch die Gesetzentwürfe bestimmt werden, die
Art. 3 - Gesetzentwürfe, die gemäss den Artikeln 78 und 79 der Verfassung untersucht werden müssen und nach dem in Artikel 2 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren beim Senat anhängig sind, gelten als beim Senat in der in Artikel 78 Abs
Gesetzentwürfe, die gemäss Artikel 81 der Verfassung untersucht werden müssen und nach dem in Artikel 2 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren bei der Abgeordnetenkammer anhängig sind, gelten als bei der Kammer in der in Artikel 81 Absfa
Art. 4 - In Abweichung von Artikel 10 § 1 Nr. 1 of the Gesetzes vom 6. April 1995 zur Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der koordinierten Gesetze über den Staatsrat setzen die in den Artikeln 78 bis 81 der Verfassung vorgesehenen Fristen
Art. 5 - Es werden aufgehoben:
A) das Gesetz vom 3. März 1977 über die Folgen der Auflösung der Gesetzgebenden Kammern für die vorher eingebrachten Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge,
B) Artikel 18 des Gesetzes vom 6. April 1995 zur Einrichtung des in Artikel 82 der Verfassung vorgesehenen parlamentarischen Konzertierungsausschusses und zur Abänderung der koordinierten Gesetze über den Staatsrat.
Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 5. May 1999
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister
J.-L. DEHAENE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
T. VAN PARYS