15 FEBRUARY 2012. - An Act to amend the Judicial Code with regard to the creation of a particular role for the collective settlement of debts. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 15 February 2012 amending the Judicial Code with regard to the creation of a particular role for the collective settlement of debts (Belgian Monitor of 1
er March 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
15. FEBRUAR 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Schaffung einer besonderen Liste für die kollektive Schuldenregelung betrifft
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 712 of the Gerichtsgesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 10. Juli 2006, wird mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen:
"Art. 712. Eilverfahrensklagen, Klagen per Antragschrift und gemäss Artikel 1675/4 per Antrag eingereichte Klagen werden in besondere Listen eingetragen. »
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Der König kann das Inkrafttreten auf ein früheres als das in Absatz 1 erwähnte Datum festlegen.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 15. Februar 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM