15 FEBRUARY 2012. - An Act to amend the Act of 4 July 1989 relating to the limitation and control of election expenses incurred for the elections of the Federal Chambers, as well as to the financing and open accounting of political parties in order to freeze the allocation of political parties for the fiscal years 2012 and 2013. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 15 February 2012 amending the Act of 4 July 1989 on the limitation and control of election expenses incurred for the elections of the Federal Chambers, as well as the financing and open accounting of political parties in order to freeze the allocations to political parties for the fiscal years 2012 and 2013 (Belgian Monitor of 6 March 2012).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
15. FEBRUAR 2012 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Föderalen Kammern und über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen Parteien im Hinblick auf das Einfrieren der Dotationen für die politischen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Grus!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 18 des Gesetzes vom 4. Juli 1989 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Föderalen Kammern und über die Finanzierung und die offene Buchführung der politischen Parteien, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« Die in Absatz 1 erwähnte Anpassung an die Schwankungen des Verbraucherpreisindexes gilt nicht für die Haushaltsjahre 2012 und 2013. »
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 15. Februar 2012
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM