17 JUIN 2013. - An Act for a better perception of criminal fines. - German translation
The following text is the translation into the German language of the law of 17 June 2013 on a better perception of criminal fines (Belgian Monitor of 28 June 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
17. JUNI 2013 - Gesetz zur Einführung einer besseren Beitreibung von strafrechtlichen Geldbußen
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - § 1 - Wird von den Beamten der für Zoll- und Akzisen zuständigen Verwaltung während einer Kontrolle auf öffentlicher Straße die Nichtzahlung von Geldsummen festgestellt, die durch eine für vollstreckbar erklärte Zahlungsaufforderung oder durch März 1968 über die Straßenverkehrspolizei, das Gesetz vom 18. Februar 1969 über Maßnahmen zur Ausführung internationaler Verträge und Akte über Personen- und Güterbeförderung im See-, Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr, das Gesetz vom 21. Juni 1985 über die technischen Anforderungen, denen jedes Fahrzeug für den Transport auf dem Landweg, seine Bestandteile und sein Sicherheitszubehör entsprechen müssen, das Gesetz vom 3. May 1999 über den Güterkraftverkehr, das Erlassgesetz vom 30. Dezember 1946 über den gewerblichen Personenverkehr mit Kraftomnibussen oder das Gesetz vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge und gegen ihre Ausführungserlasse auferlegt worden sind, muss der Fahrer des Fahrzeugs diesen Beamten zum Zeitpunkt der Feststellung die Geldsummen zahlen.
§ 2 - Bei Nichtzahlung der in § 1 erwähnten Geldsummen kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Die Stilllegung wird frühestens an dem Tag aufgehoben, an dem die Geldsummen und Kosten vollständig gezahlt sind.
Das Fahrzeug wird auf Kosten und Risiko des Fahrzeugeigentümers stillgelegt.
Wer ein Fahrzeug benutzt oder es einem Dritten zur Benutzung überlässt, obwohl er weiß, dass die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet worden ist, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu sechs Monaten und einer Geld
§ 3 - Wenn der Schuldner die geschuldeten Geldsummen und Kosten nicht binnen 30 Tagen nach dem Datum der Stilllegung des Fahrzeugs gezahlt hat, kann der für die Beitreibung von strafrechtlichen Geldbußen zuständige Einnehmer nach Das Verfahren wird durch einseitige Antragschrift eingeleitet. Die Entscheidung des Pfändungsrichters ist einstweilen vollstreckbar.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2013
ALBERT
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen
K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM