Advanced Search

Act To Amend Act Of August 13, 2011 On Some Market Works, Supplies And Services And Public Procurement In The Field Of Defence And Security. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant la loi du 13 août 2011 relative aux marchés publics et à certains marchés de travaux, de fournitures et de services dans le domaine de la défense et de la sécurité. - Traduction allemande

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

1 DECEMBER 2013. - An Act to amend the Act of 13 August 2011 relating to public procurement and certain contracts of work, supplies and services in the field of defence and security. - German translation



The following is the translation into the German language of the law of 1er December 2013 amending the Act of 13 August 2011 on public procurement and certain contracts of work, supplies and services in the field of defence and security (Belgian Monitor of 13 December 2013).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
1. DEZEMBER 2013 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 18 des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 werden die Wörter "Vorliegendes Gesetz gilt nicht" durch die Wörter "Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, mit Ausnahme von § 3 und Artikel 45, gelten nicht" ersetzt.
2. Paragraph 2 wird wie folgt abgeändert:
(a) Im einleitenden Satz werden die Wörter "Vorliegendes Gesetz findet keine Anwendung auf:" durch die Wörter "Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, vorbehaltlich des Paragraphen 3 und mit Ausnahme von Artikel 45, finden keine Anwendung auf:"
(b) [Abänderung des französischen Texts]
(c) [Abänderung des niederländischen Texts]
(d) [Abänderung des französischen Texts]
(e) Nummer 10 wird wie folgt ersetzt:
"10. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, außer Dienstleistungen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers oder des öffentlichen Unternehmens für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigen
3. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
§ 3 - Der König legt die Modalitäten der Kontrolle fest, denen die in § 1 und § 2 Nr. 3 und 6 erwähnten Aufträge in den von Ihm bestimmten Fällen unterliegen."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 1. Dezember 2013
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Premierminister
E. DI RUPO
Der Vizepremierminister und Minister der Landesverteidigung
P. DE CREM
Der Vizepremierminister und Minister der Wirtschaft
J. VANDE LANOTTE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM