6 JANVIER 2014. - An Act to amend the Act of 31 December 1983 of institutional reforms for the German-speaking Community following the reform of the Senate. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 6 January 2014 amending the Act of 31 December 1983 of institutional reforms for the German-speaking Community following the reform of the Senate (Belgian Monitor of 31 January 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft infolge der Senatsreform
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
Art. 2 - In Artikel 8 § 4 of the Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 16. Juli 1993 und 27. März 2006, wird Nr. 2 wie folgt ersetzt:
"2. die in Artikel 67 § 1 Nr. 6 und 7 der Verfassung erwähnten Senatoren, sofern sie die in Nr. 1 vorgesehenen Bedingungen erfüllen,".
Art. 3 - In Titel V desselben Gesetzes wird ein Artikel 58decies mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 58decies - Ab den Wahlen für die Gemeinschafts- und Regionalparlamente 2014 wird der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich ein Betrag zugewiesen, der der Entschädigung entspricht, die ein vom Wallonischen Parlament bestimmter Senator erhält."
KAPITEL 3 - Inkrafttreten
Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag der Wahlen für die Abgeordnetenkammer, die am selben Tag wie die Wahlen für die Gemeinschafts- und Regionalparlamente 2014 stattfinden, in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Premierminister
E. DI RUPO
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
Mr. WATHELET
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
S. VERHERSTRAETEN
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM