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An Act To Amend Various Laws Following The Reform Of The Senate German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat Traduction allemande d'extraits

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6 JANVIER 2014. - An Act to amend various laws following Senate reform German translation of extracts



The following is the translation into the German language of articles 16, 17 and 20 to 23 of the Act of 6 January 2014 amending various laws following the reform of the Senate (Belgian Monitor of 31 January 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge der Senatsreform
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL II - Abänderungen in Bezug auf Wahlvorschläge, Ernennungen, Abordnungen und besondere Kontrollaufgaben des Senats
(...)
KAPITEL 2 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste
Art. 16 - In Artikel 43/1 § 1 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "der Senat" durch die Wörter "die Abgeordnetenkammer" ersetzt.
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 11. May 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro
Art. 17- In Artikel 9 § 3 Absatz 1 of the Gesetzes vom 11. May 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
(...)
KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI welches eine Organisierung des Notariats enthält
Art. 20 - In Artikel 38 § 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI zur Organisierung des Notariats, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 4. May 1999, werden die Wörter "abwechselnd von der Abgeordnetenkammer und vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 28. May 2002 über die Sterbehilfe
Art. 21 - In Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. May 2002 über die Sterbehilfe werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
Art. 22 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 13 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung des in Artikel 9 erwähnten ersten Berichts und gegebenenfalls der darin erwähnten Empfehlungen der Kommission findet darüber eine Debatte in der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat."
KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und 352 of Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben Gesetzbuches
Art. 23 - In Artikel 1 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenka
Art. 24 - Artikel 8 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der in Artikel 1 § 3 erwähnten ersten Berichte und gegebenenfalls der darin erwähnten Empfehlungen der Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat."
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Premierminister
E. DI RUPO
Der Minister der Landesverteidigung
P. DE CREM
Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen
K. GEENS
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
Mr. WATHELET
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
S. VERHERSTRAETEN
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM