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Act Relating To The Sixth State Reform Concerning The Matters Referred To In Article 78 Of The Constitution. -German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi relative à la Sixième Réforme de l'Etat concernant les matières visées à l'article 78 de la Constitution. - Traduction allemande d'extraits

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6 JANVIER 2014. - Law on the Sixth Reform of the State concerning the matters referred to in Article 78 of the Constitution. - German translation of extracts



The following text is the translation into the German language of articles 16, 17 and 19 of the Act of 6 January 2014 on the Sixth State Reform concerning the subjects referred to in Article 78 of the Constitution (Belgian Monitor of 31 January 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. JANUAR 2014 - Gesetz über die Sechste Staatsreform in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL 5 - Abänderungen der Rechtsvorschriften in Sachen Pensionen im Rahmen der Zuständigkeitsübertragung in Sachen öffentlicher Dienst
KAPITEL 1 - Maßnahme in Sachen Urlaub
Art. 16 - In Abweichung von Artikel 2 of the Gesetzes vom 10. Januar 1974 zur Regelung der Berücksichtigung bestimmter Dienste und aktivem Dienst gleichgesetzter Perioden für die Gewährung und Berechnung der Pensionen zu Lasten der Staatskasse wird die Zeit, während deren ein Personalmitglied einer föderalen 2 bis 4 des vorerwähnten Gesetzes vom 10. Januar 1974 erwähnten Stand versetzt wird, für die Gewährung und die Berechnung der Ruhestandspension nur unter der Bedingung berücksichtigt, dass die betreffende Bestimmung durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass der Liste in deruge
Unter "Personalmitglied einer föderalen, Gemeinschafts- oder regionalen Einrichtung" versteht man ein Personalmitglied einer Föderal-, Gemeinschafts- oder Regionalverwaltung, ein Personalmitglied der Abgeordnetenkammer, des Senats oder eines Gemeinschafts- oder April 1958 über die Pension der Personalmitglieder bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses und ihrer Berechtigten eingeführten Pensionsregelung geht.
KAPITEL 2 - Übergangsmaßnahme
Art. 17 - Wenn die in Sachen Pensionen zuständige Föderalbehörde ihr Einverständnis zu einer in Artikel 16 erwähnten statutarischen Bestimmung gegeben hat, ist die Eintragung in die in diesem Artikel erwähnte List nicht erforderlich.
TITEL 6 - Abänderungen der Rechtsvorschriften über die Vertretung der Regionen im geschäftsführenden Ausschus des Landesamts für Arbeitsbeschaffung
(...)
Art. 19 - Artikel 28 § 1 of the Gesetzes vom 26. Juni 2002 über die Unternehmensschließungen wird wie folgt ersetzt:
" § 1 - Der Fonds wird von einem geschäftsführenden Ausschuss verwaltet, der sich aus den Mitgliedern zusammensetzt, die in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 1963 über die Verwaltung der Einrichtungen öffentlichen Interesses für soziale Sicherheit und Sozialfürsorge im geschäftsführenden Ausschuss des Landesamts für Arbeitsbeschaffung sitzen. Der Generalverwalter des Landesamts für Arbeitsbeschaffung und sein Beigeordneter sind mit der täglichen Geschäftsführung des Fonds beauftragt."
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Premierminister
E. DI RUPO
Der Minister der Wirtschaft
J. VANDE LANOTTE
Die Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Frau L. ONKELINX
Die Ministerin des Mittelstands
Frau S. LARUELLE
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Die Ministerin der Beschäftigung
Frau M. DE CONINCK
Für den Minister der Öffentlichen Unternehmen, der Wissenschaftspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit, abwesend:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX
Der Minister der Finanzen, beauftragt mit dem Öffentlichen Dienst
K. GEENS
Der Staatssekretär für Umwelt, Mobilität und Institutionelle Reformen
Mr. WATHELET
Der Staatssekretär für Soziale Angelegenheiten und Familien
Ph. COURARD
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
S. VERHERSTRAETEN
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
H. BOGAERT
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM

Anhang zum Gesetz vom 6. Januar 2014 über die Sechste Staatsreform in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten
List der in Artikel 16 erwähnten statutarischen Bestimmungen