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An Act To Correct Many Laws Regulating A Matter Referred To In Article 78 Of The Constitution. -German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi visant à corriger plusieurs lois réglant une matière visée à l'article 78 de la Constitution. - Traduction allemande d'extraits

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25 AVRIL 2014. - An Act to correct several laws regulating a matter referred to in section 78 of the Constitution. - German translation of extracts



The following is the translation into the German language of articles 1er and 3 to 10 of the Act of 25 April 2014 to correct several laws regulating a matter referred to in Article 78 of the Constitution (Belgian Monitor of 19 August 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
25. APRIL 2014 - Gesetz zur Berichtigung verschiedener Gesetze, die eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit regeln
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Bestimmungen zur Berichtigung verschiedener Gesetze in Sachen Innere Angelegenheiten
(...)
Abschnitt 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern
Art. 3 - Artikel 10ter des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 15. May 2012, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter " § 2 Absatz 1 und 2" durch die Wörter " § 2 Absatz 1" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter "gemäß Absatz 2" durch die Wörter "gemäß Absatz 3" ersetzt.
Art. 4 - Artikel 12bis desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. May 2012, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 2 letzter Absatz werden die Wörter "gemäß Absatz 4" durch die Wörter "gemäß Absatz 5" ersetzt.
2. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 2" durch die Wörter "gemäß Artikel 9ter § 5" ersetzt.
3. In § 5 werden die Wörter "in diesem Zusammenhang" durch die Wörter "in Bezug auf dieses Verhältnis" ersetzt.
Art. 5 - Artikel 13 § 1 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. May 2012, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 3 werden die Wörter "wird sie zu einer Aufenthaltszulassung für unbegrenzte Dauer" durch die Wörter "gilt sie für unbegrenzte Dauer" ersetzt.
2. [Abänderung des niederländischen Texts]
3. In Absatz 5 werden die Wörter "in Absatz 6" durch die Wörter "in Absatz 7" ersetzt.
Art. 6 - In Artikel 40ter Absatz 2 Gedankenstrich 2 letzter Satz desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011, werden die Wörter "wie Ausländer" durch die Wörter "wie belgische Staatsangehörige" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 6. May 2009, werden die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5" durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 6" ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 61/7 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Absatz 1 und 5" durch die Wörter "Absatz 1 und 6" ersetzt.
Art. 9 - In Artikel 61/12 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 5" durch die Wörter "Absatz 6" ersetzt.
Art. 10 - In Artikel 61/13 § 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 21. April 2007, werden die Wörter "Absatz 6" durch die Wörter "Absatz 7" ersetzt.
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen
K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM