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Miscellaneous Provisions Act On Justice. -German Translation Of Extracts

Original Language Title: Loi portant des dispositions diverses en matière de Justice. - Traduction allemande d'extraits

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25 AVRIL 2014. - Law on various provisions in the area of Justice. - German translation of extracts



The following text is the translation into the German language of Article 222 of the Law of 25 April 2014 on various provisions concerning Justice (Belgian Monitor of 14 May 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
25. APRIL 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...)
TITEL 12 - Verschiedene Bestimmungen
(...)
KAPITEL 28 - Abänderung des Sozialstrafgesetzbuches
Art. 222 - Artikel 162 of Sozialstrafgesetzbuches wird wie folgt ersetzt:
"Art. 162 - Zahlung der Entlohnung der Arbeitnehmer
Mit einer Sanktion der Stufe 2 wird der Arbeitgeber, sein Angestellter oder sein Beauftragter bestraft, der:
1. die Entlohnung des Arbeitnehmers nicht oder nicht am Datum, an dem sie fällig ist, gezahlt hat,
2. sich die Zusatzbeiträge, die der Arbeitgeber in Anwendung der am 19. Dezember 1939 koordinierten Gesetze über die Familienbeihilfen für Lohnempfänger schuldet, von seinen Personalmitgliedern ganz oder teilweise erstatten lässt,
3. das geschuldete Urlaubsgeld nicht oder nicht innerhalb der Fristen und gemäß den Verordnungsmodalitäten gezahlt hat, die durch die Gesetze über den Jahresurlaub der Lohnempfänger, koordiniert am 28. Juni 1971, vorgeschrieben werden.
Der Mindest- und der Höchstbetrag der strafrechtlichen Geldbuße oder der administrativen Geldbuße werden mit 12 multipliziert, wen einerseits dem Arbeitnehmer die im betreffenden Sektor anwendbare Mindestentlohnung - oder bei Teilzeitarbeit deral
Für die im vorliegenden Artikel erwähnten Verstöße wird die Geldbuße mit der Anzahl der betreffenden Arbeitnehmer multipliziert."
(...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET
Die Ministerin des Mittelstands, der K.M.B., der Selbständigen und der Landwirtschaft
Frau S. LARUELLE
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen
K. GEENS
Der Staatssekretär für die Gebäuderegie, dem Minister der Finanzen beigeordnet
S. VERHERSTRAETEN
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM