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An Act To Amend Sections 1322Bis And 1322Undecies Of The Judicial Code. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant les articles 1322bis et 1322undecies du Code judiciaire. - Traduction allemande

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21 DECEMBER 2013. - An Act to amend sections 1322bis and 1322undecies of the Judicial Code. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 21 December 2013 amending articles 1322bis and 1322undecies of the Judicial Code (Belgian Monitor of 22 August 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
21. DEZEMBER 2013 - Gesetz zu Abänderung der Artikel 1322bis und 1322undecies des Gerichtsgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 1322bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. August 1998 und ersetzt durch das Gesetz vom 10. May 2007, wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 wird eine Nummer 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"5. unbeschadet des Paragraphen 2: mit Anträgen, die auf dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegründet sind und abzielen
2. In § 2 werden zwischen den Wörtern "gemäß dem in den Artikeln 1025 bis 1034 vorgesehenen Verfahren mit den auf" und den Wörtern "Artikel 28 der in § 1 Nr. 3 erwähnten Verordnung gegründeten Anträgen" die Wörter "Artikel 26 5 erwähnten Haager Übereinkommens gegründeten Anträgen, die auf die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen mit Bezug auf das Umgangsrecht und das Recht, regelmäßige Kontakte aufrechtzuerhalten, abzielen, und mit den auf"
Art. 3 - In Artikel 1322undecies desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. May 2007, werden zwischen den Wörtern "des Haager Übereinkommens" und den Wörtern "oder von Artikel 11 Absatz 8 der in Artikel 1322bis Nr. 3 erwähnten Verordnung" die Wörter "vom 25. Oktober 1980" eingefügt.
Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem gemäß Artikel 61 des vorerwähnten Übereinkommens von 1996 das Übereinkommen für Belgien in Kraft tritt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2013
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Gesehen und mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM