Advanced Search

An Act To Amend The Penal Code To Protect Children Against The Predators. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant le Code pénal en vue de protéger les enfants contre les cyberprédateurs. - Traduction allemande

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.

10 AVRIL 2014. - An Act to amend the Criminal Code to protect children from cyber-predators. - German translation



The following is the translation into the German language of the Act of 10 April 2014 amending the Criminal Code to protect children from cyber-predators (Belgian Monitor of 30 April 2014).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
10. APRIL 2014 - Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches
im Hinblick auf den Schutz der Kinder vor Cyberkriminellen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Buch II Titel VIII Kapitel III of the Strafgesetzbuches wird ein Abschnitt VIII mit der Überschrift "Täuschung von Minderjährigen über das Internet zwecks Begehung von Verbrechen oder Vergehen" eingefügt.
Art. 3 - In Abschnitt VIII, eingefügt durch Artikel 2, wird ein Artikel 433bis/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 433bis/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird der Volljährige bestraft, der mittels Informations- und Kommunikationstechnologien mit einem offensichtlich oder mutmaßlich Minderjährigen kommunchenert, um
1. wenn er seine Identität, sein Alter oder seine Eigenschaft verheimlicht oder diesbezüglich gelogen hat,
2. wenn er darauf bestanden hat, dass ihre Gespräche diskret behandelt werden,
3. wenn er irgendein Geschenk oder irgendeinen Vorteil angeboten oder vorgegaukelt hat,
4. wenn er irgendeine andere List angewandt hat."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM