10 AOUT 2015. - An Act to amend the Act of 16 January 2013 on various measures to combat maritime piracy. - German translation
The following text is the translation into the German language of the Act of 10 August 2015 amending the Act of 16 January 2013 on various measures to combat maritime piracy (Belgian Monitor of 10 September 2015).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. AUGUST 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 16. Januar 2013
zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung der Seepiraterie
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung des Gesetzes vom 16. Januar 2013
zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung der Seepiraterie
Art. 2 - Artikel 30 des Gesetzes vom 16. Januar 2013 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug auf die Bekämpfung der Seepiraterie wird wie folgt ersetzt:
"Art. 30 - Der für Inneres zuständige Minister und der für den Seeverkehr zuständige Minister erstatten dem Ministerrat alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung des vorliegenden Gesetzes."
KAPITEL 3 - Inkrafttreten
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz wird wirksam mit 28. Juni 2015.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Poitiers, den 10. August 2015
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
K. GEENS