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An Act To Amend The Judicial Code As Regards The Appointment Of A Receiver. -German Translation

Original Language Title: Loi modifiant le Code judiciaire en ce qui concerne la désignation d'un séquestre. - Traduction allemande

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21 MAI 2015. - An Act to amend the Judicial Code with respect to the designation of a sequester. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 21 May 2015 amending the Judicial Code with regard to the designation of a sequester (Belgian Monitor of 10 June 2015).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
21. MAI 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Bestellung eines Sequesters betrifft
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 584 Absatz 5 Nr. 1 des Gerichtsgesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 30. Juli 2013, wird mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen:
"1. Sequester bestellen,"
Art. 3 - Artikel 597 desselben Gesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom 30. Juli 2013, wird durch die Wörter "in den Sachen, die in seine Zuständigkeit fallen" ergänzt.
Art. 4 - In Teil V Titel I Kapitel II desselben Gesetzbuches wird ein Artikel 1395/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 1395/1 - Der Pfändungsrichter befindet über die Anträge auf Bestellung von Sequestern in den Sachen, die in seine Zuständigkeit fallen. Der Antrag auf Bestellung eines Sequesters wird durch einseitige Antragschrift eingereicht."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. May 2015
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS