Advanced Search

Act Amending The Act Of 15 April 1994 On The Protection Of The Population And The Environment Against The Dangers Arising From Ionizing And Radiation Relative To The Federal Agency For Nuclear Control, With Respect To The Financed

Original Language Title: Loi portant modification de la loi du 15 avril 1994 relative à la protection de la population et de l'environnement contre les dangers résultant des rayonnements ionisants et relative à l'Agence fédérale de Contrôle nucléaire, en ce qui concerne le financ

Subscribe to a Global-Regulation Premium Membership Today!

Key Benefits:

Subscribe Now for only USD$40 per month.
ELI - Navigation system by European legal identifier
http://www.ejustice.just.fgov.be/eli/loi/2017/04/07/2017012147/monitor

7 AVRIL 2017. - An Act to amend the Act of 15 April 1994 on the Protection of Population and the Environment from the Hazards of Atomic Radiation and relating to the Federal Nuclear Control Agency, with regard to the financing of the costs of administration, operation, study and investment resulting from the nuclear risk emergency plan. - German translation



The following text is the translation into the German language of the Act of 7 April 2017 amending the Act of 15 April 1994 on the protection of the population and the environment from the dangers resulting from ionizing radiation and related to the Federal Nuclear Control Agency, with regard to the financing of the costs of administration, operation, study and investment resulting from the emergency plan for nuclear risks (Belgian Monitor of 12 April 2017).
This translation was prepared by the German Central Translation Service in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. APRIL 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über die Föderalagentur für Nuklearkontrolle hinsichtlich der Finanzierung der aus dem Noteinsatzplanition für nukleare Risiken hervorgehenden Verwaltungs-
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 30bis/1 des Gesetzes vom 15. April 1994 über den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über die Föderale Nuklearkontrollbehörde, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2008 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 15. May 2014, wird § 4 wie folgt ersetzt:
" § 4 - Zur vollständigen oder teilweisen Deckung der aus dem Noteinsatzplan für nukleare und radiologische Risiken für das belgische Staatsgebiet hervorgehenden Verwaltungs-, Funktions-, Studien- undition Investskosten wird zugunsten

Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag der Abgabe zu Lasten der Betreiber von Leistungsreaktoren jedes Jahr im Laufe des Monats Mai automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des Gesundheitsindexes gemäß folgender Formel revidiert:
Abgabe Jahr X = [Abgabe Haushaltsjahr 2017 x Gesundheitsindex Januar X]/Basisindex.
Der Basisindex ist der Gesundheitsindex, der im Monat Januar 2017 anwendbar war, und der neue Index ist der Gesundheitsindex, der im Monat Januar vor der Revision des Betrags der Abgabe anwendbar ist.
Die Abgabe ist ab dem Haushaltsjahr 2017 zu entrichten und wird einmal pro Jahr im Laufe des Monats Mai erhoben.
Diese Abgabe ist für Kernreaktoren für die Stromerzeugung, für die eine Abbaugenehmigung erteilt worden ist, nicht mehr zu entrichten.
Zugunsten des Staates wird eine jährliche Abgabe zu Lasten der Betreiber von Kernreaktoren für die Stromerzeugung, für die eine Abbaugenehmigung erteilt worden ist, festgelegt, und zwar bis zur Vollendung des Abbaus der betreffenden Reaktoren.
Der Betrag dieser Abgabe entspricht dem Betrag der in Absatz 1 vorgesehenen Abgabe für Leistungsreaktoren. Zudem ist dieselbe Indexierungsformel anwendbar.
Die in Absatz 6 vorgesehene Abgabe ist ab dem Jahr nach der Erteilung der Abbaugenehmigung zu entrichten.
Die Abgabe wird entsprechend der Situation während des vorhergehenden Jahres festgelegt.
Diese Abgaben zugunsten des Staates werden dem Fonds für Risiken von Nuklearunfällen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres zugeführt."
Art. 3 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2017
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
K. GEENS